Führerscheinumschreibung

Umschreibung eines ausländischen Führerscheines

#Think Global

Die Welt wird immer globaler. Gemäß Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union muss die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU gewährleistet sein. Im umkehrschluss bedeutet dass, das EU-Bürger das Recht haben, in einem anderen EU-Staat auf Arbeitssuche zu gehen sowie dort zu leben und arbeiten.

Wenn du einen ausländischen Führerschein besitzt, darfst du damit bis zu sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach musst du deinen Führerschein umschreiben lassen. Hierbei unterstützen wir dich selbstverständlich.

Was muss umgeschrieben werden?

Die Umschreibung musst du persönlich beantragen, da auf dem Antrag deine Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt. Voraussetzung: Dein Hauptwohnsitz ist München. Hinweise zur Aushändigung/ Abholung:

Merkblätter & Infos für Dich

Erst wenn der Antrag genehmigt ist, darfst du als Fahrschüler/in die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen. Die Bearbeitungsdauer bei der Führerscheinstelle beträgt etwa 6-8 Wochen.

Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über die Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland