Führerscheinantrag

Ablauf des Führerscheinantrags | Beantrage deinen Führerschein

#DeinFührerscheinAntrag

Beantrage deinen Führerschein

Deinen Führerscheinantrag musst du bei der zuständigen Behörde am Wohnort einreichen. Für die Stadt München ist das KVR zuständig. Alles was Du hierzu wissen musst, findest du nachfolgend übersichtlich zusammengetragen.

Aufgrund der aktuellen Auslastung der Behörden kann der Vorgang einige Wochen dauern. Du solltest deshalb den Antrag möglichst früh stellen. Gerne unterstützen wir dich bei der Antragstellung! Sprich uns an!

Voraussetzung für einen Führerscheinantrag ist ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland. Solltest du im Stadtgebiet München wohnen ist das KVR für Dich zuständig. Hier kommst du direkt zur Fahrerlaubnisbehörde des KVR.

ERSTERTEILUNG - Dein erster Führerschein

Klasse BF17 | B | BA | A1 | A2 | A

Ablauf

Wenn du aktuell noch keinen Führerschein besitzt musst du den Antrag schriftlich (per Post) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Hierzu musst du den Erstantrag unter www.muenchen.de herunterladen. Du findest diesen unter „Antrag auf erstmalige Fahrerlaubnis beantragen“. Speziell für BF17 (Begleitetes Fahren) gibt es ein eigenes Antragsformular („Antrgsformular Führerschein mit 17“) auf der Seite zum Download.

Den ausgefüllten Antrag schickst du mit den notwenigen Dokumenten an:

 

Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II
Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Str. 19/21
81373 München

 

Benötigte Unterlagen

Für einen vollständigen Antrag benötigst du folgende Unterlagen:

ERWEITERUNG - eine weitere Klasse für dich

Klasse A1 | A2 | A | BE | C1 | C1E | C | CE | D | DE

Ablauf

Wenn du schon einen Führerschein besitzt und eine neue Klasse erwerben möchtest, musst du den Antrag schriftlich (per Post) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Hierzu musst du den Erweiterungsantrag unter www.muenchen.de herunterladen. Du findest diesen unter „Erweiterung einer Fahrerlaubnis beantragen“.

Den ausgefüllten Antrag schickst du mit den notwenigen Dokumenten an:

 

Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II
Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Str. 19/21
81373 München

 

Benötigte Unterlagen

Für einen vollständigen Antrag benötigst du folgende Unterlagen:

ERWEITERUNG - B96 und B196

Klasse B96 | B196 | Führerscheinumschreibung

Ablauf

Wenn du schon einen Führerschein besitzt und Klasse B96 (Anhänger) oder B196 (Motorradfahren mit dem Autoführerschein) (erwerben möchtest, musst du den Antrag schriftlich (per Post) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dies gilt auch für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins.

Hierzu musst du den Erweiterungsantrag unter www.muenchen.de herunterladen. Du findest diesen unter „Erweiterung einer Fahrerlaubnis beantragen“. WICHTIG: Eine Umschreibung eines ausländischen Führerscheins kann nur mit Termin vor Ort gemacht werden!

Den ausgefüllten Antrag schickst du mit den notwenigen Dokumenten an:

Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II
Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Str. 19/21
81373 München

Benötigte Unterlagen

Für einen vollständigen Antrag benötigst du folgende Unterlagen:

#Fragen #Fragen #Fragen

FAQ - Rund um die Beantragung des Führerscheins

Wenn Du erstmalig einen Führerschein beantragst, musst Du zunächst die zuständige Behörde aufsuchen und einen Antrag zum Erwerb des Führerscheins stellen. Je nach Stadt oder Gemeinde kann es sich dabei um das Einwohnermeldeamt, die Kreisbehörde oder auch das Straßenverkehrsamt handeln. Der Ort der Beantragung deines Führerscheins ist abhängig von deinem ersten Wohnsitz.
In München ist die „Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde“ für sämtliche Angelegenheiten zum Thema Führerschein zuständig. Wohnst Du im Landkreis München, beantragst Du den Führerschein entweder bei der „Führerscheinstelle München-Land“ oder beim Rathaus deiner Gemeinde.
Wohnst Du weder im Stadtgebiet München noch im Landkreis München, benötigst Du eine Genehmigung deiner Gemeinde, um deine Führerscheinausbildung bei uns machen zu können. Das ist in der Regel kein Problem, wenn Du in München arbeitest, deine Ausbildung machst oder zur Schule gehst.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Region.
Im Stadtgebiet München kostet die Beantragung eines Führerscheins 44,70 € (+ 28,60 bei Klasse B96 oder B197).
Im Landkreis München 38,80 Euro (ohne Probezeit), 39,60 Euro (mit Probezeit).

Die Bewilligung des Antrags dauert in der Regel zwischen vier und sechs Wochen. Dieser Zeitraum mag recht lang erscheinen, Du musst aber keinesfalls abwarten und untätig sein. Der Antrag muss erst abgeschlossen sein, wenn Du auch die Prüfung absolvieren willst. Du kannst also schon weit vorher mit der Fahrausbildung bei uns beginnen, was wir Dir auch dringend empfehlen würden.
Aktuell kann sich die Beantragung allerdings aufgrund von Corona-Beschränkungen etwas verzögern.

Du kannst frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters mit der Führerscheinausbildung beginnen. Drei Monate vor Erreichen des Mindestalters kannst Du die theoretische Prüfung ablegen, ein Monat davor die praktische Prüfung.

Welche Dokumente Du für die Führerscheinbeantragung benötigst, findest Du entweder auf den jeweiligen Seiten der verschiedenen Führerscheinklassen oder weiter oben auf dieser Seite.

Vor einigen Jahren noch waren Führerscheine lebenslang gültig. Für den Führerscheininhaber war dies natürlich besonders bequem, weil er sich um nichts kümmern musste. Dafür wurde es nach einigen Jahrzehnten auch immer schwieriger, die Person als solche zu identifizieren – das Führerscheinfoto war dann natürlich keinesfalls mehr aktuell. Seit dem 19.Januar 2013 sind die Führerscheine nur noch für 15 Jahre gültig. Rechtzeitig vor dem Ablaufdatum muss bei der zuständigen Führerscheinbehörde ein neuer Führerschein beantragt werden. Das Ablaufdatum findet sich übrigens auf der Vorderseite unter Ziffer 4b. Natürlich musst Du keine erneute Prüfung absolvieren oder einen sonstigen Test abschließen. Die regelmäßige Neuausstellung des Führerscheins soll lediglich sicherstellen, dass das Dokument auch hinsichtlich des Fotos und der Fälschungssicherheit wieder auf einen aktuellen Stand gebracht wird. Wer einen älteren Führerschein besitzt, ist vom Umtausch übrigens keinesfalls verschont: Gestaffelt nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahrgang müssen auch alte Führerscheindokumente nach und nach erneuert werden.

Führerscheine, die vor 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
vor 1953 geboren: Umtausch bis 19.01.2033
1953 – 1958 geboren: Umtausch bis 19.01.2022
1959 – 1964 geboren: Umtausch bis 19.01.2023
1965 – 1970 geboren: Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später geboren: Umtausch bis 19.01.2025

Führerscheine, die nach 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt:
1999 – 2001 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2026
2002 – 2004 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2027
2005 – 2007 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2028
2008 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2029
2009 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2030
2010 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2031
2011 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2033

In einigen Ländern außerhalb der EU wird ein internationaler Führerschein benötigt. Auch hierfür ist der Gang zur zuständigen Führerscheinbehörde unvermeidlich. Neben dem Antrag, den Du direkt auf der Führerscheinstelle erhältst, wird auch hier ein biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie der aktuelle nationale bzw. EU-Führerschein benötigt.
Die Kosten liegen bei etwa 15-20 EUR. Im Unterschied zum EU Führerschein liegt die Gültigkeit allerdings bei nur drei Jahren.