Führerscheinausbildung in der Klasse D1 und D1E
Führerscheinklasse D1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Voraussetzungen
Mindesalter
21 Jahre – 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach vorheriger erfolgreicher MPU
Geltungsdauer
Befristet auf 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz
Vorbesitz Klasse B seit mindestens 2 Jahren
Einschluss der Klassen
keine
Führerscheinklasse D1E
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Voraussetzungen
Mindestalter
21 Jahre – 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach vorheriger erfolgreicher MPU
Geltungsdauer
Befristet auf 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz
Der Erwerb der Klasse D1E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse D1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D1 erteilt werden.
Sonstiges
Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Mindestumfang der Ausbildung
Klasse D1 / D1E – Mindestumfang der Ausbildung | |||||
Theorie | |||||
Vorbesitz Klasse Themenbereich | B | C1 | C1 | ||
Grundunterricht | 6* | 6* | 6* | ||
Klassenspezifischer Unterricht | 18* | 12* | 8* | ||
Theorie Gesamt | 24* | 18* | 14* | ||
* Unterrichtseinheit beträgt ca. 90 Minuten |
Praxis | |||||
D1 | D1 | D1 | D1 | D1E | |
Vorbesitz Klasse bis 2 Jahre = – 2 J über 2 Jahre = > 2 J | B/C1 – 2 J | B/C1 > 2 J | C – 2 J | C > 2 J | D1 |
Grund-ausbildung | 41 | 16 | 8 | 6 | 4* |
Bundes- oder Landstraße | 22 | 12 | 8 | 4 | 3* |
Autobahn | 12 | 4 | 4 | 2 | 1* |
Nacht-fahrten | 7 | 4 | 4 | 2 | 1* |
Gesamt * entfällt bei Vorbesitz C1E und CE | 82 | 36 | 24 | 14 | 9* |
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