Führerscheinausbildung in der Klasse C oder C/CE
KING OF THE ROAD! Wir schulen bei Klasse C auf einem MAN TGL (L 8,60 m – H 3,70 m) sowie einem modernen DAF LKW und Klasse CE zusätzlich mit einem Zentralachsanhänger der Firma Spier (L 9,0 m – H 3,7 m). (ein sogenannter Starrdeichselanhänger)
Führerscheinklasse C
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen LKW gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschrängt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen.
Amtliche Definition: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mhr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Im Inland: Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Voraussetzungen
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Mindestalter
18 Jahre
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn das zGG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis wir für 5Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Eignungsnachweis.
Einschluss der Klassen
C1
Sonstiges
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t. G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Führerscheinklasse CE
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Mindestalter
18 Jahre
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn das zGG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis wir für 5Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Eignungsnachweis.
Einschluss der Klassen
C1 / C1E
Sonstiges
Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen CE, BE und T . Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t. G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Mindestumfang der Ausbildung
Klasse C / CE – Mindestumfang der Ausbildung | ||
C Erweiterung von Klasse B | C Erweiterung von Klasse C1 | |
Übungsstunden | nach Bedarf und persönlichem Können | nach Bedarf und persönlichem Können |
Bundes- oder Landstraße | 5 | 3 |
Autobahn | 2 | 1 |
Nachtfahrten | 3 | 1 |
Gesamte Sonderfahrten | 10 | 5 |
Prüfungsdauer | jeweils 60 Minuten | |
CE Erweiterung von Klasse C | C / CE in einem Ausbildungsgang | |
Übungsstunden | nach Bedarf und persönlichem Können | nach Bedarf und persönlichem Können |
Bundes- oder Landstraße | 5 | Solo: 3 Zug: 5 |
Autobahn | 2 | Solo: 1 Zug: 2 |
Nachtfahrten | 3 | Solo: keine Zug: 3 |
Gesamte Sonderfahrten | 10 | 14 |
Prüfungsdauer | jeweils 60 Minuten |
Die Praktische Prüfung der Klasse C und CE
- 75 Minuten gesamt
- 60 Minuten Fahren
- 15 Minuten Abfahrtskontrolle
- 75 Minuten gesamt
- 60 Minuten Fahren
- 15 Minuten Verbinden oder Trennen
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